Arbeitsmarkt aktuell | Presseschau

Mindestlohn in der Slowakei 2020

Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 um 60 Euro

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in der Slowakei ein neuer gesetzlicher Mindestlohnsatz. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte die slowakische Regierung beschlossen, den bislang geltenden Mindestlohn von bislang 520 € auf 580 € anzuheben. 

Der Monatslohn bezieht sich dabei auf eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (Bruttomonatslohn), der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenlohn beträgt nun 3,333 Euro.

Wie das slowakische Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie mitteilt, handelt sich dabei um die bisher stärkste Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in der Slowakei. Den slowakischen Gewerkschaften ging diese Anhebung trotzdem nicht weit genug, sie hatten gar ein Anhebung des Satzes auf 607,80 € gefordert. 

Durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2020 steigen auch automatisch die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie für harte Arbeit wie folgt:

  • Nachtarbeit - 1,3332 €/Stunde    
  • Arbeit am Samstag - 1,6665 €/Stunde     
  • Sonntagsarbeit - 3,333 €/Stunde     
  • Entschädigung für schwere körperliche Arbeit - 0,6666 €/Stunde

Nach Angaben des slowakischen Arbeitsministeriums wird sich ab dem Jahr 2021 zudem die Methodik zur Festlegung des Mindestlohns ändern. Sofern es die Tarifparteien nicht anders vereinbaren, wird der Mindestlohn dann automatisch 60 Prozent des Durchschnittslohns in der Slowakei in den beiden Vorjahren betragen. (nk)